Einstiegsinstrument
Das Einstiegsinstrument in der 8. Klasse ist der Startschuss in die Berufliche Orientierung von KAoA. Es …
Im Schuljahr 2025/26 kommt erstmalig das Einstiegsinstrument zum Einsatz und wird die bisherige Potenzialanalyse ersetzen.
Rahmenbedingungen
Je nach Schule findet das Einstiegsinstrument in der 8. Klasse oder im ersten Halbjahr der 9. Klasse statt. Es wird von den außerschulischen Bildungsträgern AWO und WIPA mit qualifiziertem pädagogischen Personal durchgeführt.
An allen Schulen wird das Verfahren der „Peakus“ zum Einsatz kommen.
Inhalte
Das Einstiegsinstrument besteht aus zwei handlungsorientierten Aufgaben, die Arbeitssituationen aus dem Berufsalltag simulieren.
Beide Aufgaben decken zusammen die vier Berufsbereiche handwerklich-technisch, kaufmännisch-verwaltend, künstlerisch-kreativ und sozial-pflegerisch ab.
Im Mittelpunkt stehen acht Stärken, die durch Selbst- und Fremdbeobachtung am Durchführungstag erfahrbar gemacht werden sollen.
Die acht Stärken sind folgenden vier Bereichen zugeordnet:
Persönliche Potenziale: Leistungsbereitschaft, Sorgfalt
Methodische Potenziale: Organisationsgeschick, Problemlösefähigkeit
Soziale Potenziale: Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit
Praktische Potenziale: handwerkliches Geschick, technisches Verständnis
Die Umsetzung erfolgt durchgängig in Kleingruppen von bis zu acht Schülerinnen und Schülern.
Die Reflexion des eigenen berufsbezogenen Handelns erfolgt ausschließlich zwischen den Schülerinnen und Schülern sowie dem pädagogischen Begleitpersonal des Trägers und ist in den Tagesablauf integriert. Die Schülerinnen und Schüler halten die Ergebnisse der Fremd- und Selbsteinschätzung in dem sogenannten „Stärken-Kompass“ fest und visualisieren in einem kreativen Prozess ihre Ideen zur Frage „Wo oder als was arbeite ich in 10 Jahren?“ (z. B. Erstellen einer Collage, eines Videos oder Podcasts).
Ziele des Einstiegsinstruments
Die Jugendlichen erkennen über Selbst- und Fremdeinschätzungen ihre eigenen Stärken und stellen einen ersten Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt her – unabhängig von geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen.
Vor- und Nachbereitung in der Schule
Das Einstiegsinstrument wird in der Schule, z. B. mit den Arbeitsblättern im Berufswahlpass NRW, vor- und nachbereitet. Der Stärken-Kompass des Einstiegsinstruments wird im Berufswahlpass abgeheftet. Die Ergebnisse des Einstiegsinstruments werden u. a. im ersten schulischen Beratungsgespräch reflektiert und dienen als Vorbereitung für die Auswahl der nachfolgenden Berufsfelderkundungen.
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Vorgaben und Hinweise
Erklärfilm zu „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Hier wird das Einstiegsinstrument – im Film noch unter seinem bisherigen Namen „Potenzialanalyse“ – erläutert. Der Film ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Praxishilfen zur Organisation und Durchführung
Schülerfahrkosten:
Für die Hin- und Rückfahrt zum Bildungsträger des Einstiegsinstruments gilt die Verordnung § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung), da es sich bei dem Einstiegsinstrument um eine schulische Veranstaltung an einem anderen Lernort handelt. Daher übernimmt der Schulträger die Fahrtkosten, wenn die Jugendlichen nicht über ein Schoko- bzw. Deutschlandticket verfügen.
Abstimmung mit dem Bildungsträger:
Checkliste Planungsgespräch Einstiegsinstrument
Organisatorische Hilfen:
Checkliste der Koko zur Durchführung des Einstiegsinstruments
Organisationshilfe zur Vorbereitung des Einstiegsinstruments
Teilnehmerliste – Hilfestellung zum Ausfüllen
(Die Teilnehmerliste muss in der vorliegenden Form als Computerausdruck (nicht handschriftlich) von der Schule ausgefüllt und dem Träger übergeben werden. Das Ausfüllen wird durch diese Excel-Tabelle erleichtert.)
Anleitung zur Erstellung der Teilnehmerliste (Datenexpoert aus SchILD)
Materialien für den Eltern-Informationsabend zum Einstiegsinstrument und der schulischen Berufs- und Studienorientierung:
Planungsbeispiel für einen Eltern-Informationsabend
Briefvorlage für Schülerinnen und Schüler:
Einwilligungserklärungen und Elternbriefe
Einwilligungserklärung der Eltern:
Die Einwilligung der Eltern ist vor der Durchführung des Einstiegsinstruments verpflichtend einzuholen und fünf Jahre lang in der Schule aufzubewahren.
Elterninformation/Einwilligungserklärung zum Einstiegsinstrument
Einstiegsinstrument für FÖS Sehen
Gemeinsames Lernen:
Düsseldorfer Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen können im Klassenverband am Einstiegsinstrument ihrer Schule oder gesondert am Einstiegsinstrument der Förderschulen teilnehmen. Insbesondere das Einstiegsinstrument der LVR-Karl-Tietenberg-Schule wird den besonderen Anforderungen der Teilnehmenden gerecht.
Förderschulen:
Für Düsseldorfer Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 mit einer Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX und/oder einem über ein AO-SF-Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in dem Förderschwerpunkt (1. FSP oder weitere) Sehen, die die Feststellung des funktionalen Sehvermögens sinnvoll bewältigen können und bei denen die Durchführung verwertbare Ergebnisse liefern kann, wird das jeweils individuell angepasste Einstiegsinstrument des LWL Soest zum Einsatz kommen. Für die individuelle Anpassung des Verfahrens wird dem Einstiegsinstrument ein funktionaler Sehtest des LWL Düren vorgelagert. Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen Informationen über Diagnosen und Hilfsmittelausstattungen vorliegen, kann auf dieses Element verzichtet werden.
Einstiegsinstrument für FÖS GG/KME/Autismus-Spektrum-Störung
Gemeinsames Lernen:
Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen können im Klassenverband am Einstiegsinstrument ihrer Schule oder gesondert am Einstiegsinstrument der Förderschulen teilnehmen. Insbesondere das Einstiegsinstrument der Förderschulen wird den besonderen Anforderungen der Teilnehmenden gerecht.
Förderschulen:
Für Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 (in Förderschulen für Geistige Entwicklung spätestens zu Beginn der Berufspraxisstufe) mit einer Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX und/oder einem über ein AO-SF-Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten (1. FSP oder weitere) Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung und/oder mit einer fachärztlich diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung wird für die Förderschulen das Verfahren hamet e+ an zwei Tagen zu jeweils vier Zeitstunden eingesetzt.
Einstiegsinstrument für FÖS LE/ESE/Sprache/Hören & Kommunikation
Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten LE, ESE, Sprache sowie Hören und Kommunikation gibt es kein gesondertes Verfahren. Sie nehmen am regulären Einstiegsinstrument teil.
Ihr Ansprechpartner

André Odenthal
Kommunale Koordinierung Düsseldorf
0211 8994102
andre.odenthal@duesseldorf.de

