Anschlussvereinbarung

Mit Hilfe der Anschlussvereinbarung können die Jugendlichen …
ihren bisherigen Berufsorientierungsprozess reflektieren
in dem begleitenden Beratungsgespräch das Feedback der Lehrkraft in Bezug auf ihre Pläne einholen
die nächsten Schritte auf dem Weg zu ihrem Traumjob festhalten
Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung – was bedeutet das?
Am Ende ihrer Schulzeit sind viele Schülerinnen und Schüler unsicher, was nach der Schule auf sie zukommt, welcher weitere Bildungsweg am besten zu ihnen passt und welche Schritte sie als Nächstes planen müssen.
Die koordinierte Übergangsbegleitung und das Ausfüllen einer Anschlussvereinbarung unterstützt sie, ihren bisherigen Prozess der Beruflichen Orientierung zu bilanzieren und eine realistische Anschlussperspektive festzulegen. Dabei werden auch die nächsten Schritte und Ansprechpartner*innen schriftlich erfasst.
Zielgruppe
Die Anschlussvereinbarung wird von allen Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der 9. Klasse und in der Sek II ausgefüllt.
An den Berufskollegs füllen alle Schülerinnen und Schüler der einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgänge und der Vorabgangsklassen der mehrjährigen vollzeitschulischen Bildungsgänge, die nicht zu einem Berufsabschluss führen oder diesen voraussetzen, eine Anschlussvereinbarung aus.
Aufgabe der Schule
Die Schule führt mit den Schülerinnen und Schülern ein individuelles Beratungsgespräch, in dem der bisherige Berufsorientierungsprozess, Erfahrungen, Stärken und Interessen reflektiert werden. Die Ergebnisse und der weitere Bildungsweg werden in der Anschlussvereinbarung festgehalten.
Fachlehrkräfte, Eltern, die Berufsberatung der Arbeitsagentur, die Studienberatung der Hochschulen und andere in diesem Bereich tätige Akteur*innen können in das Gespräch eingebunden werden.
Ausfüllen der Anschlussvereinbarung/EckO
Die Anschlussvereinbarung für die Sek I finden sich im Fazitheft des Berufswahlpasses NRW. Die Anschlussvereinbarung in der gymnasialen Oberstufe bzw. am Berufskolleg wird online ausgefüllt. Die Schule erhält für den Online-Zugang individuelle TANs für die Schülerinnen und Schüler.
Die gewünschte Anschlussoption wird von den Schüler*innen zudem in das Online-Erfassungstool EckO eingetragen (weitere Informationen siehe unten).
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Vorgaben und Hinweise
Anschlussvereinbarung Sek I
Die Anschlussvereinbarung für die Sek I finden sich im Fazitheft des Berufswahlpasses NRW. Sie ist von allen Schüler*innen in der Jahrgangsstufe 9.2 auszufüllen. Das ausgefüllte Dokument verbleibt bei den Schüler*innen und wird im Portfolioinstrument abgeheftet.
Sinnvoll ist es, die Anschlussvereinbarung in der Jahrgangsstufe 10 fortzuschreiben. In der Sekundarstufe II wird erneut eine Anschlussvereinbarung ausgefüllt.
Für die Vor- und Nachbereitung der Anschlussvereinbarung kann das Portfolioinstrument genutzt werden. Im Berufswahlpass NRW sind Arbeitsblätter zur Reflektion der bisherigen Beruflichen Orientierung sowie zur Planung des Übergangs enthalten.
Alle Formulare, Anschreiben und Arbeitshilfen rund um die Anschlussvereinbarung und EcKo finden Sie im BO-Tool unter:
www.bo-tool.de/sekundarstufe-i/prozesselemente/av-ecko
(Kennwort + Passwort: ws)
Anschlussvereinbarung Sek II / Berufskollegs
Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs füllen in der Sekundarstufe II ebenfalls eine Anschlussvereinbarung aus.
An Berufskollegs gilt diese Regelung für alle einjährigen, vollzeitschulischen Bildungsgänge sowie für die Vorabgangsklassen der mehrjährigen, vollzeitschulischen Bildungsgänge, die nicht zu einem Berufsabschluss führen oder diesen voraussetzen.
In der Anschlussvereinbarung Sek II wird erneut Bilanz über den bisherigen Berufsorientierungsprozess gezogen und es werden die weiteren geplanten Schritte in eine Ausbildung oder ein Studium festgehalten.
Die Anschlussvereinbarung soll im zweiten Halbjahr des vorletzten Schulbesuchsjahr ausgefüllt werden bzw. in den einjährigen Bildungsgängen der Berufskollegs im zweiten Schulhalbjahr.
Die Sek II Anschlussvereinbarung wird online unter www.ecko.nrw.de ausgefüllt. Dies ist seit dem Schuljahr 2020/21 auch über das Handy möglich. Nach Eingabe der Angaben durch die Jugendlichen kann das Formular ausgedruckt und im Portfolioinstrument abgeheftet werden.
Für das Onlineportal muss für jede*n Jugendliche*n eine TAN generiert werden (siehe Anleitung TAN-Generierung). Diese Aufgabe kann mit Hilfe der untenstehenden Anleitung zur Rechteübertragung bei Bedarf von der Schulleitung auf Lehrkräfte übertragen werden.
Alle Formulare, Anschreiben und Arbeitshilfen rund um die Anschlussvereinbarung und EcKo finden Sie im BO-Tool unter:
www.bo-tool.de/sekundarstufe-i/prozesselemente/av-ecko
(Kennwort + Passwort: ws)
EckO
Die Eckdaten-Onlineerfassung zur Anschlussvereinbarung (EckO) dient der Erhebung der geplanten Schritte der Schüler*innen auf dem Weg zu ihrem Berufsziel. Die von den Schüler*innen eingegebenen Daten werden anonymisiert erfasst und als Planungs- und Steuerinstrument der Angebotsstruktur im Übergangssystem den regionalen Akteuren kumuliert zur Verfügung gestellt.
Ab dem Schuljahr 2018/19 nehmen die Jugendlichen, begleitend durch die Lehrkräfte, verpflichtend an einer anonymen Online-Erfassung zu den Eckdaten der Anschlussvereinbarung (EckO) in der Schule teil.
An den Gymnasien füllen zwar alle Schüler*innen in der 9.2 eine Anschlussvereinbarung aus, aber an EckO müssen nur diejenigen Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die das Gymnasium vor der Oberstufe verlassen werden. In der Sekundarstufe II wird EckO von allen Schüler*innen ausgefüllt.
Alle Formulare und Anschreiben zu EcKo finden Sie im BO-Tool unter:
www.bo-tool.de/sekundarstufe-i/prozesselemente/av-ecko
(Kennwort + Passwort: ws)
Ihre Ansprechpartnerin

Ute Scheid
Kommunale Koordinierung Düsseldorf
Schulamtskoordinatorin
0211 8921947
ute.scheid@duesseldorf.de