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Anschlussvereinbarung

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Mit Hilfe der Anschlussvereinbarung können die Jugendlichen …

ihren bisherigen Berufsorientierungsprozess reflektieren

in dem begleitenden Beratungsgespräch das Feedback der Lehrkraft in Bezug auf ihre Pläne einholen

die nächsten Schritte auf dem Weg zu ihrem Traumjob festhalten

Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung – was bedeutet das?
Am Ende ihrer Schulzeit sind viele Schülerinnen und Schüler unsicher, was nach der Schule auf sie zukommt, welcher weitere Bildungsweg am besten zu ihnen passt und welche Schritte sie als Nächstes planen müssen.
Die koordinierte Übergangsbegleitung und das Ausfüllen einer Anschlussvereinbarung unterstützt sie, ihren bisherigen Prozess der Beruflichen Orientierung zu bilanzieren und eine realistische Anschlussperspektive festzulegen. Dabei werden auch die nächsten Schritte und Ansprechpartner*innen schriftlich erfasst.

Zielgruppe
Die Anschlussvereinbarung wird von allen Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der 9. Klasse und in der Sek II ausgefüllt.
An den Berufskollegs füllen alle Schülerinnen und Schüler der einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgänge und der Vorabgangsklassen der mehrjährigen vollzeitschulischen Bildungsgänge, die nicht zu einem Berufsabschluss führen oder diesen voraussetzen, eine Anschlussvereinbarung aus.

Aufgabe der Schule
Die Schule führt mit den Schülerinnen und Schülern ein individuelles Beratungsgespräch, in dem der bisherige Berufsorientierungsprozess, Erfahrungen, Stärken und Interessen reflektiert werden. Die Ergebnisse und der weitere Bildungsweg werden in der Anschlussvereinbarung festgehalten.
Fachlehrkräfte, Eltern, die Berufsberatung der Arbeitsagentur, die Studienberatung der Hochschulen und andere in diesem Bereich tätige Akteur*innen können in das Gespräch eingebunden werden.

Ausfüllen der Anschlussvereinbarung
Die Anschlussvereinbarung für die Sek I finden Sie im Fazitheft des Berufswahlpasses NRW. Die Anschlussvereinbarung in der gymnasialen Oberstufe bzw. am Berufskolleg wird online ausgefüllt. Die Schule erhält für den Online-Zugang individuelle TANs für die Schülerinnen und Schüler.

 

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Anschlussvereinbarung Sek I

Die Anschlussvereinbarung für die Sek I befindet sich im Fazitheft des Berufswahlpasses NRW. Sie ist von allen Schüler*innen in der Jahrgangsstufe 9.2 auszufüllen. Das ausgefüllte Dokument verbleibt bei den Schüler*innen und wird im Portfolioinstrument abgeheftet.

Sinnvoll ist es, die Anschlussvereinbarung in der Jahrgangsstufe 10 fortzuschreiben. In der Sekundarstufe II wird erneut eine Anschlussvereinbarung ausgefüllt.

Für die Vor- und Nachbereitung der Anschlussvereinbarung kann das Portfolioinstrument genutzt werden. Im Berufswahlpass NRW sind Arbeitsblätter zur Reflektion der bisherigen Beruflichen Orientierung sowie zur Planung des Übergangs enthalten.

Alle Formulare, Anschreiben und Arbeitshilfen rund um die Anschlussvereinbarung finden Sie im BO-Tool unter:

www.bo-tool.de/sekundarstufe-i/prozesselemente/av-ecko
(Kennwort + Passwort: ws)

Anschlussvereinbarung Sek II / Berufskollegs

Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs füllen in der Sekundarstufe II ebenfalls eine Anschlussvereinbarung aus.

An Berufskollegs gilt diese Regelung für alle einjährigen, vollzeitschulischen Bildungsgänge sowie für die Vorabgangsklassen der mehrjährigen, vollzeitschulischen Bildungsgänge, die nicht zu einem Berufsabschluss führen oder diesen voraussetzen.

In der Anschlussvereinbarung Sek II wird erneut Bilanz über den bisherigen Berufsorientierungsprozess gezogen und es werden die weiteren geplanten Schritte in eine Ausbildung oder ein Studium festgehalten.

Die Anschlussvereinbarung soll im zweiten Halbjahr des vorletzten Schulbesuchsjahr ausgefüllt werden bzw. in den einjährigen Bildungsgängen der Berufskollegs im zweiten Schulhalbjahr.

Alle Formulare, Anschreiben und Arbeitshilfen rund um die Anschlussvereinbarung finden Sie im BO-Tool unter:

www.bo-tool.de/sekundarstufe-i/prozesselemente/av-ecko
(Kennwort + Passwort: ws)

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Scheid
Schulamtskoordinatorin
0211 8921947
ute.scheid@duesseldorf.de