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Verantwortungskette

© Jacob Lund / stock.adobe.com
Die Verantwortungskette hat zum Ziel …

Schülerinnen und Schüler ohne Anschluss frühzeitig zu identifizieren,

sie rechtzeitig und zielgerichtet zu beraten und zu vermitteln

für alle Jugendlichen eine Anschlussperspektive nach ihrem Abschluss sicherzustellen

Was ist die Verantwortungskette?
Die Verantwortungskette ist ein strukturierter Prozess der Übergangsgestaltung. Sie beginnt im zweiten Halbjahr der 10. Klasse (bzw. in Düsseldorf im zweiten Halbjahr der einjährigen Bildungsgänge am Berufskolleg) und betrifft alle Jugendlichen, die nach der Anmeldephase an den Berufskollegs bzw. der ersten Suche nach einem Ausbildungsplatz noch keine Anschlussperspektive haben. Diese Schüler*innen werden von der Schule identifiziert und verbindlich an die schulische Berufsberatung der Agentur für Arbeit übergeben.
Die Verantwortungskette ist somit ein Präventiv-Instrument, damit keine Schüler*innen „verloren gehen“ und ohne weiterführenden Schulplatz, eine Ausbildung oder die Eingliederung in eine Maßnahme die Schule verlassen.

Welche Aufgaben hat die Schule?
Zentrale Aufgabe von Schule ist es, zu mindestens zwei Zeitpunkten im zweiten Schulhalbjahr (20. März und 24. Mai) diejenigen Schülerinnen und Schülern zu identifizieren, die noch keine Anschlussperspektive nach ihrem Schulabschluss haben.

Für diese Jugendlichen koordiniert die Schule Termine bei dem/der Berufsberater*in der Agentur für Arbeit an der Schule und hält nach, dass die Sprechstunden von den Jugendlichen besucht werden. Die Schule unterstützt die Jugendlichen aktiv im Übergang. Auch die Eltern können in diesen Prozess eingebunden werden.

Alle dazu nötigen Informationen und Praxishilfen finden Sie unten auf dieser Seite.

Power-Point-Präsentation der Auftaktveranstaltung am 05.12.2022

Wer ist an der Umsetzung der Verantwortungskette beteiligt?
Für die erfolgreiche Umsetzung der Verantwortungskette ist die enge Zusammenarbeit von allen Partnern im Übergang wichtig – neben Schule und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gehören auch die IHK, die HWK und die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf mit dazu.

Koordiniert durch die Kommunale Koordinierung Düsseldorf werden zudem verschiedene Veranstaltungsformate für diese Zielgruppe zusammengestellt und beworben.

Was ist mit Jugendlichen, die trotzdem keinen Anschluss finden?
Die Beratungs- und Vermittlungsangebote der Partner gehen in und nach den Sommerferien weiter. Zusammen mit dem Abschlusszeugnis übergibt die Schule allen Jugendlichen ohne gesicherte Anschlussperspektive Informationen über weiterführende Vermittlungsangebote.

Im Rahmen der KARL-Befragung (Kumulierte Ausbildungswünsche RegionaL) werden zu Beginn des neuen Schuljahres zudem Jugendliche in der gymnasialen Oberstufe/am Berufskolleg mit aktuellem Ausbildungswunsch für das neue Ausbildungsjahr identifiziert und in Ausbildung nachvermittelt.

Übersicht über die verschiedenen Phasen der Verantwortungskette
Grafik Verantwortungskette

Feierliche Unterzeichnung der Vereinbarung zur Verantwortungskette
An der erfolgreichen Umsetzung der Verantwortungskette in Düsseldorf sind neben der Kommunalen Koordinierung und der Agentur für Arbeit alle Düsseldorfer Partner im Bereich Übergang-Beruf beteiligt.

Die Verantwortungskette läuft in Düsseldorf unter dem Titel „R(h)ein in die Zukunft – Übergänge gestalten in Düsseldorf“ auch als Dezernatsziel zwischen Stadtdirektor Burkhard Hintzsche und dem Amt für Schule und Bildung.

Im Rahmen der Eröffnung der Schülermesse „Lust auf Handwerk“ wurde die Vereinbarung zur Verantwortungskette am 24.03.2023 vom Stadtdirektor, der Kommunalen Koordinierung, der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, der Schulaufsicht und der Unternehmerschaft Düsseldorf unterzeichnet.

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Informationen und Praxishilfen zur Übergangsgestaltung

Schule vorbei, was nun? – Informationen und Orientierungshilfen:
TaskCard für den Einsatz im Unterricht

Düsseldorfer Bildungswegenavigator BIWENAV:
Ausgehend vom aktuellen Schulabschluss und individuellen Interessen finden die Schüler*innen mit wenigen Klicks heraus, welche Möglichkeiten ihnen in Düsseldorf offen stehen – ganz egal, ob der Weg Richtung weitere Schulbesuch, Berufskolleg, Ausbildung oder Studium gehen soll.
www.biwenav.de

Reflexionsbogen zum Festhalten der Ergebnisse und zur Planung der nächsten Schritte

Übergang in Ausbildung:
Ausbildungsplatzsuche (alle Kontaktdaten, Beratungs- und Vermittlungsangebote in Düsseldorf)

Bewerbung schreiben & Vorstellungsgespräche üben 

Übergang ans Berufskolleg:
Informationen zur Anmeldung am Berufskolleg

Sonstige Angebote:
Informationen zu unterstützenden Maßnahmen (Einstiegsqualifizierung, BvB …)

Angebote für Eltern:
Informationen für Eltern rund um KAoA und den Übergang finden Sie oben im Reiter „Eltern & Teens“ – auch in verschiedenen Sprachen!

Informationen zu KARL

KARL steht für „Kumulierte Ausbildungswünsche RegionaL“. Dabei handelt es sich um ein Instrument der Übergangsgestaltung, das im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)“  jeweils zu Beginn des Schuljahres umgesetzt wird.

In den einjährigen Bildungsgängen der Berufskollegs (Ausbildungvorbereitung, Berufsfachschulen) und in der Einführungsphase der Gesamtschulen und Gymnasien wird KARL verbindlich angeboten. Die Teilnahme der Jugendlichen erfolgt freiwillig.

Die Zeitschiene für das Schuljahr 2023/24:

  • Ab dem 07.08.2023 können im Bildungsportal mit der Anwendung „Kumulierte Ausbildungswünsche RegionaL“ (KARL-TAN) Zugangsdaten in Form von Zugangscodes und die jeweils zugehörigen Transaktionsnummern für die interessierten Schülerinnen und Schüler generiert werden.
  • Mit Hilfe der generierten Zugangsdaten können sich die Schülerinnen und Schüler vom 07.08.2023 bis zum 25.08.2023 auf der Website www.karl.nrw.de in die KARL-Anwendung (KARL-Eingabe) einloggen und den Eingabeprozess vollziehen.
  • Die Erhebungsdaten werden den einzelnen teilnehmenden Schulen spätestens am 29.08.2023 (unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben) personalisiert im Bildungsportal im gesicherten Bereich der Schulverwaltungsanwendungen zur Verfügung gestellt.
  • Die Kommunalen Koordinierungsstellen erhalten die kumulierten und anonymisierten Daten automatisiert per E-Mail ab dem 29.08.2023.

Ziel des Formates ist, Schülerinnen und Schülern, die kurzfristig – also noch im laufenden Kalenderjahr – eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen wollen, ad hoc und gezielt zu unterstützen. Somit sollten keine Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die erst für 2024 eine Ausbildungsstelle suchen. Analog bietet sich die Durchführung der Erhebung mit allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse regelmäßig nicht an.

Detaillierte Informationen zum KARL-Prozess können Sie dem aktualisierten Konkretisierenden Hinweis entnehmen, den Sie – genau wie einen Erklärfilm, Arbeitshilfen und Materialien zur Unterrichtseinbettung – hier finden:

KARL – Kumulierte Ausbildungswünsche Regional | Berufs- und Studienorientierung in NRW(www.bo-tool.de)
Benutzername und Kennwort: ws

Anmeldung über schulbewerbung.de

Ab dem Schuljahr 2022/23 laufen die Anmeldungen an den Berufskollegs über das Online-Tool Schüler Online, das zum Schuljahr 2023/24 auf schulbewerbung.de umgestellt wird. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse erhalten ihre Zugangsdaten zu schulbewerbung.de Anfang Januar 2024 von ihren aktuellen Schulen.

Die erste Anmeldephase für die schulischen Bildungsgänge ging vom 01.08.-02.02.24. Ab dem 01.03.2024 ist das Portal für die Buchung von Restplätzen erneut geöffnet. Hier findest du eine Übersicht der Düsseldorfer Berufskollegs.

Auch die Anmeldung zur Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung erfolgt über schulbewerbung.de. Sie ist durchgängig möglich.

Startseite schulbewerbung.de

Informationen und FAQ zu schulbewerbung.de

Rechtliche Grundlagen

Aufgaben von Schule im Übergang:
„Zu Beginn des letzten Schuljahres vor dem Übergang der Jugendlichen in eine Ausbildung oder einen Beruf richten sich die Maßnahmen der Schule aus am Ziel eines erfolgreichen Übergangs. Dazu können, soweit erforderlich, unter anderem gehören

  • Hilfen für Bewerbungsverfahren,
  • Wiederholung von Unterrichtsinhalten im Bereich von Basisqualifikationen,
  • Hinweise auf regionale Stellenangebote,
  • schulische Unterstützung von mobilitätsfördernden Maßnahmen,
  • Anbahnung besonderer Beratungsangebote für Jugendliche, die noch nicht vermittelt sind.

Die Schule sollte jederzeit einen Überblick haben über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen. Bei sich abzeichnenden Problemen sollte sie mit ihren Kooperationspartnern unterstützende Programme vereinbaren. Wünschenswert ist es darüber hinaus, dass die Schule mit den Schulabgängerinnen und Schulabgängern auch in der ersten Zeit nach Verlassen der Schule soweit Kontakt hält, dass bei individuellen Schwierigkeiten externe Hilfsangebote vermittelt werden können.“
(Quelle: Rd.Erlass zur Beruflichen Orientierung (BASS 12 – 21 Nr. 1), https://bass.schul-welt.de/11020.htm, Absatz 3)

Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Schule:
„Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung im Hinblick auf einen Berufswunsch haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt die Schule die Vorbereitung des Gesprächs nach Absprache mit der Berufsberaterin bzw. dem Berufsberater der BA. Das Beratungsangebot soll leicht zugänglich sein und bedarfsgerecht in den Schulen angeboten werden.“
(Quelle: Handreichung „Kein Abschluss ohne Anschluss“, S. 21 SBO 2.3 „Individuelle Beratungsangebote der Agentur für Arbeit“ https://www.bo-tool.de/rechtsquellen/kaoa-handbuch)

„Schulen, Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und Hochschulen kooperieren im Prozess der Beruflichen Orientierung mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in eine Ausbildung oder in ein Studium zu ermöglichen. Schulen, Berufsberatung und Hochschulen haben die gemeinsame Verpflichtung zur Ausbildungs- und Studienorientierung…

…Bei Jugendlichen mit individuellem Unterstützungsbedarf, deren Übergang in eine Ausbildung gefährdet ist, regt die Schule frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an. In gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Eltern und bei Bedarf der Jugendhilfe können so rechtzeitig die Möglichkeiten für einen Berufseinstieg oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach der Schule ausgelotet werden.“

(Quelle: Rd.Erlass zur Beruflichen Orientierung (BASS 12 – 21 Nr. 1), https://bass.schul-welt.de/11020.htm, Absatz 3)

Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=21297&ver=8&val=21297&sg=0&menu=0&vd_back=N

Datenschutz und Datenverarbeitung:
Im Rahmen von Beratungsgesprächen der Agentur für Arbeit müssen die Vorgaben des Datenschutzes gemäß EU-DSGVO beachtet werden. Insbesondere dürfen die Kontaktdaten der Schülerinnen und Schüler nicht ohne Weiteres an die Berufsberaterinnen und Berufsberater weitergegeben werden. Die Agentur für Arbeit hat in eigener Zuständigkeit über die in der Agentur für Arbeit stattfindende Datenverarbeitung zu informieren und hierfür ggf. die notwendige Einwilligung einzuholen.

Durch die Schule darf lediglich zu organisatorischen Zwecken die Weitergabe von Namen und Uhrzeit an die in der Schule befindlichen Berufsberaterinnen und Berufsberater zur Termingestaltung und Anwesenheitskontrolle erfolgen.

(Quelle: https://www.bo-tool.de/rechtsquellen/datenschutz-und-datenverarbeitung)

Datenschutzerkärung (in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Düsseldorf)

Schulpflichtüberwachung:
Für die Überwachung der Schulpflicht sind gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SchulG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO – DV I) vom 14.06.2007 (BASS 10 – 44 Nr. 2.1) die abgebenden Schulen, bis die Schülerin oder der Schüler an der neuen Schule angemeldet ist und eine entsprechende Aufnahmebestätigung durch die aufnehmende Schule übermittelt wurde, zuständig. Das heißt jede Schule muss die schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, die die Schule wechseln wollen, beim Übergang in die neue Schule unterstützen und überprüfen, ob die Schulpflicht erfüllt wird.
(Quelle: Nr. 2.1 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I), §7, https://bass.schul-welt.de/101.htm)

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Scheid
Schulamtskoordinatorin
0211 8921947
ute.scheid@duesseldorf.de