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Praktika

Screenshot Praktikumsboerse
Das Praktikum spielt eine der wichtigsten Rollen im Berufsorientierungsprozess der Jugendlichen – hier können sie

einen Beruf über einen längeren Zeitraum kennenlernen

eigene Vorstellungen mit dem Arbeitsalltag abgleichen

herausfinden, ob ihr Traumberuf wirklich zu ihnen passt

Ziele des Betriebspraktikums
Im Praktikum lernen die Schülerinnen und Schüler die Berufswelt unmittelbar kennen. Sie bekommen erste praxisorientierte Aufgaben und können ihre eigenen Fähigkeiten und die betrieblichen Anforderungen besser einschätzen. Zudem entwickeln sie Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Anstrengungsbereitschaft oder Teamfähigkeit weiter.

Vor- und Nachbereitung in der Schule
Um die Wirksamkeit von Betriebspraktika zu erhöhen, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Die Schule legt fest, welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu einen Beitrag leisten und gibt den Schülerinnen und Schülern Aufgaben für die Praktikumszeit (Beobachtungsaufgaben, Praktikumsmappe …).
Die Dokumentation des Praktikums erfolgt im Portfolioinstrument.
Unter „Praxishilfen“ (s. u.) finden Sie verschiedene Unterrichts- und Organisationshilfen zum Betriebspraktikum.

Während des Praktikums
Die Schule betreut die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums und besucht sie vor Ort im Praktikumsbetrieb.
Der Praktikumsbetrieb stellt den Jugendlichen nach dem Praktikum eine Bescheinigung über die ausgeübten Tätigkeiten und ihr Arbeits- und Sozialverhalten aus.

Rahmenbedingungen Sekundarstufe I
Das zwei- bis dreiwöchige Schülerbetriebspraktikum wird
in der Klasse 9 oder 10 verbindlich durchgeführt. Nach Entscheidung der Schulkonferenz kann ein zweites Praktikum von ein- bis dreiwöchiger Dauer durchgeführt werden. Bei Bedarf kann die Schule weitere Praktika, auch in Form von Schnupperpraktika, festsetzen.

Besonderheiten an Gymnasien und Gesamtschulen
An Schulen mit gymnasialer Oberstufe müssen in der Sekundarstufe I und II verschiedene Praktikumsphasen mit einer Gesamtdauer von drei Wochen durchgeführt werden. Mindestens eine Woche davon muss in der Sekundarstufe I durchgeführt werden. Die übrige Verteilung obliegt der Schule.

Wird ein zweiwöchiges Praktikum in der Sekundarstufe II durchgeführt, muss eine der beiden Wochen in einem Betrieb stattfinden. Um sowohl den Studienalltag als auch die Arbeit in einem Betrieb kennenzulernen, eignet sich das Duale Orientierungspraktikum in besonderem Maße.
Zudem gibt es in der Sekundarstufe II verpflichtende Praxiselemente, die unter bestimmten Voraussetzungen als Praktikumswoche angerechnet werden können.

Studienorientierung / © pch.vector / Freepik
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Vorgaben und Praxishilfen

SBO 6.1 Betriebspraktika

Konkretisierende Hinweise zum Betriebspraktikum im Runderlass zur Beruflichen Orientierung

Welcher Beruf passt zu mir?
TaskCard zur Entscheidungsfindung für einen Praktikumsberuf

Bewerbungstraining
TaskCard: Das 1×1 der Bewerbung

Checkliste Betriebspraktikum (Kommunale Koordinierung Düsseldorf)
Checkliste für Lehrkräfte zum organisatorischen Ablauf mit Tipps zur inhaltlichen Vor- und Nachbereitung.

Checklisten Betriebspraktikum (SchuleWirtschaft)
Die Checklisten sind gut im Unterricht einsetzbar.

Muster eines Praktikumsvertrags (WHKT)
Hinweis: Der Abschluss eines Praktikumsvertrages ist nicht erforderlich.

Muster einer Praktikumsbescheinigung (ZWH)

Praktikumsarten
Übersicht (Quelle: Agentur für Arbeit Düsseldorf)

Düsseldorfer Praktikumsbörse

Die in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Berufliche Orientierung entwickelte Düsseldorfer Praktikumsbörse für Schulen unterstützt Jugendliche bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz:
www.praktikum-dus.de

Ziel der Plattform ist es, Anbieter und Suchende von Betriebspraktika schnell und unkompliziert zusammenzubringen. Der Bewerbungsprozess erfolgt bei der beim Praktikumsangebot angegebenen Ansprechperson.

Zudem finden alle am Thema Beteiligten (Schüler*innen, Schulen, Eltern, Unternehmen) auf www.praktikum-dus.de viele weitere Informationen, Vorlagen und hilfreiche Downloads rund um das Thema „Schülerbetriebspraktikum“. Für Lehrkräfte stehen hier zum Beispiel Unterrichts- und Organisationsmaterialien zum Praktikum zur Verfügung.

Die Nutzung der Düsseldorfer Praktikumsbörse ist für alle Beteiligten kostenlos und werbefrei.

Jugendarbeitsschutz und Versicherung

Alle gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Vorgaben für Betriebspraktika (Schülerpraktika und Ferienpraktika) auf einen Blick:
Überblickstabelle des Westdeutschen Handwerkskammertags e. V.

Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes:
Jugendarbeitsschutz im Schülerbetriebspraktikum – Leitfaden des MAGS 

Gesetzliche Unfallversicherung:
Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt, sind die Schüler*innen auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie während des Praktikums über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung versichert.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerpraktika – Informationen für Lehrkräfte

Sicher im Ausland (Deutsche Unfallversicherung) – Infos über den Versicherungsschutz im Ausland für Schüler*innen


Haftpflichtversicherung:
Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten (§94 Abs. 1 SchulG – BASS 1-1).


Freiwillige Praktika in den Schulferien:
Bei einem Ferienpraktikum sind die Schüler*innen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert; es besteht jedoch keine gesetzliche Haftpflichtversicherung über den Schulträger. Eventuelle Schäden werden – je nach Situation – von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des/der Praktikant*in bzw. seiner/ihrer Eltern übernommen.

Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ("Gesundheitszeugnis")

Schülerinnen und Schüler, die im Praktikum mit Lebensmitteln umgehen und z. B. in der Küche oder in einem Restaurant tätig sind, benötigen für ihr Praktikum eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, kurz auch „Gesundheitszeugnis“ genannt.

Welche Schülerinnen und Schüler ein Gesundheitszeugnis benötigen, kann der nachstehenden Datei entnommen werden:
Allgemeine Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

Bis auf Weiteres ist folgende Vorgehensweise zur Ausstellung der Hygienebelehrungen mit dem Gesundheitsamt vereinbart worden:

  • Die Belehrungen werden in der Schule von Lehrkräften durchgeführt.
  • Die Schule stellt dem Gesundheitsamt die Angaben über die zu belehrenden Schüler*innen zur Verfügung (mindestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn).
  • Das Gesundheitsamt sendet der Schule innerhalb einer Woche die Bescheinigungen über die erfolgte Belehrung zu.

Alle Informationen zur Durchführung der Belehrung in der Schule finden Sie im nachstehenden TaskCard:
Schulungsunterlagen für Lehrkräfte zur Durchführung der Hygienebelehrung

Schulbegleitung

Eltern, deren Kinder Anspruch auf eine Schulbegleitung haben, müssen diese für das Praktikum separat beantragen.

Weitere Informationen zum Thema „Schulbegleitung“ finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Stedeler-Gabriel
Kommunale Koordinierung Düsseldorf
0211 8996513
christiane.stedelergabriel@duesseldorf.de