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Neue Bestimmungen zu Schulfahrten – verpflichtende KAoA-Elemente sind davon nicht betroffen

Mrz 26, 2020 | Allgemein, Startseite

Mit dem Rundschreiben vom 24.03.2020 (AZ 221) hat das MSB verfügt, dass unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs alle Schulfahrten, Schulveranstaltungen und Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende dieses Schuljahres abzusagen sind.

Ausdrücklich davon ausgenommen, ist die Durchführung der verpflichtenden KAoA-Standardelemente (z. B. Berufsfelderkundungen, Betriebspraktika, Sek-II-Workshops). Sobald der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird, können diese Elemente folglich stattfinden.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

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